Flug storniert oder verspätet - Flughafen San Juan
Wurde Ihr Flug ab oder nach San Juan (SJU) annulliert, verspätet oder überbucht? Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Passagier gemäß der EU-Verordnung 261/2004.
Entschädigungsbeträge nach Flugentfernung
- 250 € für Flüge bis 1.500 km
- 400 € für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km
- 600 € für Flüge über 3.500 km
Voraussetzungen für den Anspruch
Die EU-Verordnung 261/2004 gilt für alle Flüge ab einem EU-Flughafen (unabhängig von der Airline) sowie für Flüge in die EU mit einer europäischen Fluggesellschaft. Außergewöhnliche Umstände (extremes Wetter, Fluglotsenstreiks, Sicherheitsrisiken) können die Airline von der Entschädigungspflicht befreien.
Hinweis: Da Puerto Rico kein EU-Mitgliedstaat ist, gilt die Verordnung (EG) 261/2004 nur für Flüge ab SJU, die von europäischen Airlines durchgeführt werden, oder für Flüge in die EU.
So fordern Sie Ihre Entschädigung an
- Bewahren Sie Ihre Bordkarte und Buchungsbestätigung auf
- Notieren Sie die genaue Ankunftszeit an Ihrem Endziel
- Heben Sie alle Belege über entstandene Kosten auf (Mahlzeiten, Hotel, Transport)
- Nutzen Sie das untenstehende Formular, um Ihren Anspruch zu prüfen
Meine Entschädigung prüfen
Wurde Ihr Flug von oder nach San Juan (SJU) storniert, um mehr als 3 Stunden verspätet oder überbucht? Möglicherweise haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600€ pro Passagier.
Flüge < 1.500 km
Flüge 1.500 - 3.500 km
Flüge > 3.500 km