Flug storniert oder verspätet - Flughafen San Juan

Wurde Ihr Flug ab oder nach San Juan (SJU) annulliert, verspätet oder überbucht? Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Passagier gemäß der EU-Verordnung 261/2004.

Entschädigungsbeträge nach Flugentfernung

  • 250 € für Flüge bis 1.500 km
  • 400 € für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km
  • 600 € für Flüge über 3.500 km

Voraussetzungen für den Anspruch

Die EU-Verordnung 261/2004 gilt für alle Flüge ab einem EU-Flughafen (unabhängig von der Airline) sowie für Flüge in die EU mit einer europäischen Fluggesellschaft. Außergewöhnliche Umstände (extremes Wetter, Fluglotsenstreiks, Sicherheitsrisiken) können die Airline von der Entschädigungspflicht befreien.

Hinweis: Da Puerto Rico kein EU-Mitgliedstaat ist, gilt die Verordnung (EG) 261/2004 nur für Flüge ab SJU, die von europäischen Airlines durchgeführt werden, oder für Flüge in die EU.

So fordern Sie Ihre Entschädigung an

  1. Bewahren Sie Ihre Bordkarte und Buchungsbestätigung auf
  2. Notieren Sie die genaue Ankunftszeit an Ihrem Endziel
  3. Heben Sie alle Belege über entstandene Kosten auf (Mahlzeiten, Hotel, Transport)
  4. Nutzen Sie das untenstehende Formular, um Ihren Anspruch zu prüfen

Meine Entschädigung prüfen

Wurde Ihr Flug von oder nach San Juan (SJU) storniert, um mehr als 3 Stunden verspätet oder überbucht? Möglicherweise haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600€ pro Passagier.

250€

Flüge < 1.500 km

400€

Flüge 1.500 - 3.500 km

600€

Flüge > 3.500 km